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Finanzlexikon: dokumentenakkreditiv

dokumentenakkreditiv

Das Dokumentenakkreditiv ist ein vom Warengeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen der eröffenden Bank. Die Abstraktheit des Dokumentenakkreditivs hat zur Folge, daß Einwände aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag, z. B. wegen mangelhafter Qualität, ausgeschlossen sind.

Beim bestätigten, unwiderruflichen Dokumentenakkreditiv (confirmed irrevocable letter of credit) handelt es sich um die sicherste Art des Zahlungsverkehrs im internationalen Außenhandel (Banken haften mit). Die Abwicklung eines Akkreditivs unterliegt den von der Internationalen Handelskammer ICC aufgestellten "Einheitlichen Regeln und Gebräuche für Dokumentenakkreditive" ERA. Diese weltweit anerkannten Regeln sollen die Akkreditivhandhabung vereinfachen und vereinheitlichen.

Abwicklung

Die Initiative geht hier vom Importeur (Käufer) der Ware aus. Der Ablauf gliedert sich in die folgenden Schritte:

1. Der Importeur beantragt bei seiner Bank, der Akkreditivbank, die Eröffnung eines L/C (letter of credit) zu Gunsten des Exporteurs. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs, dieser muss absolut kreditwürdig sein (evtl. durch Hinterlegung des Kaufpreises).
2. Die Bank des Importeurs meldet der Bank des Exporteurs (Akkreditivstelle) den L/C und bittet um Bestätigung. Die Bestätigung erfolgt nur bei international anerkannten Banken.
3. Die Akkreditivstelle kündigt dem Exporteur die Eröffnung des L/C per Avis an. Der Verkäufer übherprüft nun die Akkreditivbedingungen, ob sie mit dem geschlossenen Kaufvertrag übereinstimmen (z.B. Verkehrsträger, Termine, Höhe des Rechnungsbetrags). Bei Unstimmigkeiten sollte er eine Änderung beantragen.Die Banken verrechnen untereinander.
4. Der Exporteur übergibt die Handelsware seinem Spediteur, der sie zum Verschiffungshafen bringt. Der Spediteur übergibt nun alle Dokumente, wie z. B. die Handelsrechnung (invoice), den Seefrachtbrief (Konnosement=b/l clean), Ursprungszeugnisse, technische Gutachten, Analysen usw. dem Exporteur. Die vom Spediteur besorgten Dokumente müssen exakt mit dem Inhalt der Akkreditvbedingungen übereinstimmen.
5. Der Verkäufer reicht sie nun bei seiner Bank (Akkreditivstelle) ein. Diese überprüft nun die Dokumente auf Vollständigkeit und Genauigkeit und zahlt bei einem bestätigten Akkreditiv das Geld sofort aus. Zwischenzeitlich erfolgt die Versendung der Ware. Bei einem unbestätigten Akkreditiv wird dem Verkäufer das Geld erst ausgezahlt, wenn die Dokumente bei der Akkreditvbank eingetroffen sind.
6. Die Bank prüft die Dokumente und schreibt "bei Sicht" den Kaufbetrag dem Konto des Exporteurs gut. Die Papiere müssen hierbei absolut korrekt sein.
7. Nach Weiterleitung der Dokumente an die Bank des Importeurs (Akkreditivbank) werden diese dem Importeur übergeben, der die Ware im Bestimmungshafen von seinem Spediteur (gegen Vorlage) abholen lässt.

Bemerkungen: Die Kosten (Gebühren) für den Exporteur des L/C sind durch die Mithaftung der Banken relativ hoch, der Transfer ist aber sicher und der Exporteur kann schnell über sein Geld verfügen.

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